1. Die Mitwirkung an politischen Entscheidungen basiert auf einer möglichst umfassenden und intensiven Einbeziehung der betroffenen und beteiligten
Bürgerinnen und Bürger.
2. Die Bereitschaft, Vorhandenes, Überkommenes in Frage zu stellen, neue Ideen zu entwickeln und zu verwirklichen, sowie voneinander zu lernen, ist
Voraussetzung für ideologiefreie Politik. Ehrlichkeit, Offenheit und Dialogbereitschaft bei gegenseitiger Achtung vor dem Anderen sind Voraussetzung jeder ernsthaften
politischen Arbeit.
3. Die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden ist notwendig, um für Bürgerinnen und Bürger eine stärkere, direktere Mitwirkung zu
eröffnen.
4. Die Einhaltung demokratischer Grundsätze in den Parteien ist konsequent durchzusetzen, damit Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Parteien eine echte
Mitwirkungsmöglichkeit an der politischen Willensbildung erhalten; beispielsweise müssen Parteimitglieder wissen dürfen, wer außer ihnen ebenfalls Mitglied ist.
5. Die Wirksamkeit der Parlamente ist zu erhöhen, die Zahl der Abgeordneten ist zu verringern. Auf strikte Trennung von Politik und Verwaltung im Sinne klarer
Verantwortungs- und Kompetenzabgrenzung ist hinzuwirken, Verfassungs- und Verwaltungsreformen haben diesem Ziel zu dienen.
6. Die Direktwahl von Abgeordneten in Wahlkreisen ist zwecks größerer Bürgernähe einzuführen; die Bewerber und Bewerberinnen müssen in ihren
Wahlkreisen wahlberechtigt ( aktives Wahlrecht ) sein und dürfen nicht zugleich im Wahlkreis und auf einer Liste kandidieren.
7. Die Wahlkampfkostenerstattung aus Steuermitteln ist drastisch zu reduzieren. Dazu dient insbesondere eine Berechnung der Wahlkampfkostenerstattung
allein auf Basis der tatsächlich abgegebenen Wählerstimmen.
8. Die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat ist zur Sicherung der Gewaltenteilung derart festzuschreiben, daß der/die Abgeordnete mit
der Wahl in die Regierung sein/ihr Mandat verliert. Um die Entscheidungsfreiheit im Regierungsamt zu gewährleisten, darf ein Minister/eine Ministerin nicht gleichzeitig
ein Führungsamt in einer Partei ausüben.
9. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten ist durch Beseitigung des Fraktionszwanges zu erhöhen. STATT Partei wird ihre Abgeordneten keinem Fraktionszwang
unterwerfen. Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sollen unabhängig von jeglichem äußeren Druck entscheiden. Die Wahrnehmung eines Abgeordnetenmandats ist
unvereinbar mit Führungspositionen in öffentlichen Unternehmen und Behörden.
10. Die Abgeordneten von STATT Partei sind bereit, sich an Mehrheitsentscheidungen zur Lösung von einzelnen Sachproblemen zu beteiligen. Gegebenenfalls
werden sie durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit einer Regierung eine Handlungsfähigkeit ermöglichen. Für die Wahl der Regierung werden sie
Persönlichkeiten vorschlagen, die zur kompetenten Führung und Beaufsichtigung der Fachbehörden und Regierungsämter geeignet sind. Die Abgeordneten von STATT
Partei werden jedoch nicht selbst ein Regierungsamt übernehmen.
11. Die Parteien sollen nicht vorrangig ihre Mitglieder in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Wahlorgane entsenden. Über die Besetzung von
Führungspositionen wie z.B. in Justiz, Behörden und öffentlichen Unternehmen darf nicht an Parteibuch, sondern ausschließlich nach fachlicher (und sozialer)
Kompetenz entschieden werden.
12. STATT Partei will gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern demokratisch politische Verantwortung übernehmen. Keine allumfassenden, ideologischen Programme, sondern überzeugendes, aufrichtiges und am Gemeinwohl orientiertes Handeln soll auf politische Veränderungen Antworten geben, die notwendige Entscheidungen voranbringen. Hierzu wird STATT Partei das Gespräch über politische Grenzen hinweg führen, dabei auch eigene Positionen hinterfragen, Minderheiten zu Wort kommen lassen und so zu einer kompetenten Politik beitragen, die quer zu dem etablierten Parteienspektrum liegt.